| Ausbildung in der Altenpflegehilfe
Die Altenpflegehelferausbildung ist in einem Landesgesetz geregelt. Die Berufsbezeichnung "Altenpflegehelferin" bzw. "Altenpflegehelfer" ist geschützt.
Ausbildungsziele
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine lebensweltorientierte, individuelle Betreuung und Pflege alter Menschen erforderlich sind. Die Auszubildenden sollen befähigt werden, den Pflegeprozess nach den gesetzlichen Qualitätsanforderungen unter Leitung einer Pflegefachkraft durchzuführen.
Die Ausbildungsinhalte werden über Lernfelder definiert. Dazu gehören:
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Aufgaben und Kompetenzen der Altenpflegehilfe im Pflegeprozess
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Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
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Unterstützung alter Menschen im Lebensalltag
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In der praktischen Ausbildung werden die Altenpflegeschülerinnen und Altenpflegeschüler stufenweise an die Übernahme der pflegerischen Aufgaben herangeführt.
Zugangsvoraussetzungen
Wer den Altenpflegeberuf erlernen möchte, muss neben der gesundheitliche Eignung folgende
Voraussetzungen mitbringen:
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Hauptschulabschluss bzw. einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss und eine mindestens sechsmonatige praktische pflegerische Tätigkeit
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Ausbildungsdauer
Die Altenpflegehelferausbildung dauert eineinhalb Jahre.
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht (900 Stunden) sowie einen praktischen Ausbildungsteil (1300 Stunden). Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule. Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt der Träger einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung - vorausgesetzt, er hat mit einer Altenpflegeschule einen Kooperationsvertrag über die Durchführung der Ausbildung geschlossen.
Altenpflegeschulen in Schleswig-Holstein im Überblick
Details zur schulischen Ausbildung und zu den Pflegeeinrichtungen, die die praktische Ausbildung anbieten, erhalten Sie bei den Altenpflegeschulen. Für eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner klicken Sie bitte auf den jeweiligen Ort der Schleswig-Holsteinkarte.
Handbuch für die Altenpflegeausbildung in Schleswig-Holstein
Die Regelungen zur Ausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe sind im "Handbuch für die Altenpflegeausbildung in Schleswig-Holstein" des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren zusammengestellt.
Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für soziale Dienste - Abteilung Gesundheitsschutz -
Adolf-Westphal-Str. 4 24143 Kiel.
Nähere Auskünfte zu den Ausbildungs- und Prüfungsregularien sind dort über Frau Herrmann einzuholen.
Inhalte:
Deckblatt (PDF - 35KB)
Vorwort (PDF - 35KB)
Muster-Kooperationsvertrag (PDF - 55KB)
Muster-Ausbildungsvertrag (PDF - 60KB)
Ausbildungsplan Praxis (PDF - 120KB)
Ausbildungsplan Unterricht (PDF - 240KB)
Rahmenrichtlinie Unterricht (PDF - 140KB)
Altenpflegegesetz (PDF - 505KB)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PDF - 40KB)
Altenpflegehilfegesetz (PDF - 190KB)
Vorläufige Neuregelung der Altenpflegehilfeausbildung (PDF -
515KB)
Rahmenvereinbarung (PDF - 375KB)
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